Die CO2-Abgabe wird auf alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) erhoben. Sie beträgt seit 2014 Franken 60.00 pro Tonne CO2 und wird per 1. Januar 2016 auf Franken 84.00 pro Tonne CO2 erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von Franken 6.00 pro 100 Liter Heizöl. Massgeblich für die Berechnung der CO2-Abgabe ist der Liefertermin.
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Die CO2-Abgabe wird auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Kohle, Petrolkoks und weitere) erhoben, wenn diese zur Wärmegewinnung, zur Erzeugung von Licht, in thermischen Anlagen zur Stromproduktion oder für den Betrieb von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen verwendet werden.
Auf Holz und Biomasse wird keine Abgabe erhoben, da diese Energieträger CO2-neutral sind: Bei der Verbrennung wird gleich viel CO2 freigesetzt, wie während ihres Wachstums bzw. bei ihrer Entstehung gebunden wurde.
Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen.
Abgabeerhebung und Abgabesatz Die CO2-Abgabe, eingeführt im Jahr 2008 als Reaktion auf die zu geringe CO2-Emissionsreduktion aus dem Brennstoffsektor, wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung erhoben, entweder beim Grenzübertritt oder beim Inverkehrbringen aus einem zugelassenen steuerfreien Lager. Die CO2-Abgabe ist auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.
Je nach Kohlenstoffgehalt eines Energieträgers wird bei dessen Verbrennung mehr oder weniger CO2 freigesetzt. Der Kohlenstoffgehalt bestimmt deshalb die Höhe der CO2-Abgabe für jeden Energieträger.
Beispiel: Bei der Verbrennung eines Liters Heizöl entstehen 2,65 kg CO2. Beim Abgabesatz von 60 Franken pro Tonne CO2 führt dies zu einer Abgabe von rund 16 Rappen pro Liter Heizöl. Die Höhe der CO2-Abgabe für Haushalte und Unternehmen hängt somit direkt vom verwendeten Energieträger ab.
Erhöhung des Abgabesatzes Der Bundesrat kann den Abgabesatz auf bis zu 120 Franken pro Tonne CO2 (ca. 30 Rappen pro Liter Heizöl) erhöhen, falls die in der CO2-Verordnung festgelegten Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden.
Um der Wirtschaft und der Bevölkerung eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wurden auf der Basis eines Absenkpfades für Brennstoffe die Zwischenziele sowie die Abgabesätze im Voraus definiert (vgl. Art. 94 CO2-Verordnung). In den Jahren 2013, 2015 und 2017 wird überprüft, ob der Absenkpfad eingehalten ist. Liegen die Emissionen unter den Zwischenzielen, wird die Abgabehöhe des Vorjahres weitergeführt. Eine Verfehlung der Zwischenziele löst die Erhöhung der CO2-Abgabe aus.
Eine Erhöhung auf 60 Franken pro Tonne CO2 erfolgte per 1. Januar 2014, da die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2012 das angestrebte Zwischenziel von 79% relativ zum Basisjahr 1990 überstiegen. Da die Emissionen im Jahr 2014 ebenfalls die angestrebten Zwischenziele von 76 respektive 78% überstiegen, wird der Abgabesatz per 1. Januar 2016 auf 84 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Eine weitere Erhöhung je nach Emissionsentwicklung ist 2018 möglich.
Quelle:
Bundesamt für Umwelt (BFAU) – Klima – Erhebung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen
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